SchülerInnenunfallversicherung
Schüler/innenunfallversicherung
Alle Schüler/innen Österreichs sind in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Folgende Unfälle fallen unter den Versicherungsschutz:
Unfallmeldung: Die Schule hat längstens nach 5 Tagen die Unfallmeldung bei der AUVA zu erstatten. Der Vordruck kann auch vom/von der Schüler/in oder Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden, jedoch ist in diesem Fall jedenfalls die Unterfertigung der Schule erforderlich.
Die Unfallheilbehandlung wird nur in den Krankenhäusern der AUVA kostenlos gewährt. Beim Abtransport ist darauf hinzuweisen, dass es sich um einen „Schülerarbeitsunfall“ handelt und daher der Transport in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus der AUVA erfolgen soll. Ist dies nicht möglich, so tritt bei Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungspflicht des jeweils zuständigen Krankenversicherungsträgers ein. Die Kosten für den Heimtransport werden nur dann von der AUVA getragen, wenn die Überführung im Hinblick auf eine weitere stationäre Behandlung vom behandelnden Arzt angeordnet wird.
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