Berufsschulinfos- Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Es gibt viele Gründe, bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu sein. Erfolge bei den jährlichen Gehaltsverhandlungen zum Beispiel, können nur durch Stärke in Form von hohen Mitgliederzahlen erreicht werden. Weitere Beispiele sind die vielen Serviceleistungen der Gewerkschaft, wovon eine der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist, auf den ich nachfolgend etwas genauer eingehen werden:

Voraussetzungen für die Gewährung:

  • Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis oder mit der Tätigkeit als Mandatarin bzw. Mandatar einer Personalvertretung bestehen.
  • Es müssen mindestens sechs Monatsvollbeiträge geleistet worden sein,
  • womit man nicht länger als zwei Monate im Rückstand sein darf.
  • Die aufrechte Mitgliedschaft muss während des gesamten Verfahrens gegeben sein.
  • Der Rechtsfall darf nicht vor dem Beitritt entstanden sein („Anlassbeitritt“).

Verfahren zur Inanspruchnahme des Rechtsschutzes:

  • Formular Rechtsschutzansuchen ausfüllen (abrufbar im Mitgliederbereich unter www.goed.at) und mit
    • ausführlicher Sachverhaltsdarstellung,
    • den notwendigen Unterlagen,
    • einem Hinweis auf eventuelle Fristen 
    • unbedingt rechtzeitig einreichen, um keine Fristen zu versäumen!

Das Rechtsschutz-Angebot umfasst unter anderem:

 

  • Vertretung und Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren und Fragen,
  • Durchführung von Interventionen bei der Dienstbehörde/Personalstelle,
  • Vertretung in Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren,
  • Vertretung in Dienstrechtsverfahren,
  • Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den
  • Verwaltungsgerichtshof,
  • Einbringung von Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof,
  • Vertretung in Zivil-, Straf- und Disziplinarverfahren. 

Die Beratung und Vertretung erfolgt durch Jurist:innen der GÖD-Rechtsabteilung sowie durch Rechtsanwält:innen.

Kosten des Rechtsschutzverfahrens

  • Die angemessenen und unbedingt notwendigen Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung werden übernommen.
  • Verhängte Geldstrafen in Straf-, Disziplinar- oder anderen Verfahren können nicht ersetzt werden.

 

In der Regel ist ein Rechtsschutzansuchen nicht erforderlich bei Rechtsberatungen und Interventionen in Rechtsschutzangelegenheiten. Ein erster Schritt vor Ausfüllen des Rechtsschutzansuchens sollte daher die Kontaktaufnahme mit der Personalvertretung an der Dienststelle sein.