Rechtsschutz

Die GÖD bietet ihren Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz in Angelegenheiten, die unmittelbar mit dem Dienstverhältnis im Zusammenhang stehen. Rechtsberatung, Durchführung von Interventionen, Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern und Behörden

Voraussetzung: Sechs Monate Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) und keine andere Stelle (Rechtsanwalt) wurde vorher mit der Vertretung in der gleichen Angelegenheit betraut.

Rechtsberatung in sonstigen Angelegenheiten, z.B.:

  • Arbeitsgerichtsverfahren (Einstufung, Abwendung von Kündigungen und Entlassungen bzw. Amtshaftungsregress-, Organhaftpflicht- und   Dienstnehmerhaftpflichtforderungen),
  • Zivilprozesse zur Erlangung von   Schadenersatz,
  • Strafprozesse,
  • Disziplinarverfahren,
  • Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof,
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof.

Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlos   Rechtsberatung.