Rettung
Die Rettung ist verpflichtet, SchülerInnen ohne Begleitpersonen in ein Spital zu transportieren.
Trotzdem kann (mit Dienstauftrag des Schulleiters/der Schulleiterin) eine Begleitperson mitfahren,
wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist (kein MDL-Abzug).
Das Rettungspersonal muss der Schule in jedem Fall das anzufahrende Spital bekannt geben.