LehrerInnenfortbildung
LehrerInnenfortbildung LDG § 29 Abs. 3:
„Der Landeslehrer hat um seine berufliche Fortbildung bestrebt zu sein.“
LehrerInnenfortbildung LDG § 29 Abs. 3:
„Der Landeslehrer hat um seine berufliche Fortbildung bestrebt zu sein.“