Familienunterstützung der GÖD

Die Familienunterstützung ist als soziale Zuwendung an besonders berücksichtigungswürdige Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gedacht. Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, aber nicht rückwirkend für vergangene Jahre.

Voraussetzungen:  

Bezug einer Familienbeihilfe für 4 oder mehr Kinder oder Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe für ein Kind oder mehrere Kinder;

12 Monatsmitgliedsvollbeiträge, Beitragswahrheit, kein Rückstand persönliches Ansuchen mittels Formular samt notwendigen Belegen,

Die Familienunterstützung kann, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, auch an Kolleginnen im MKU bzw. Kollegen im VKU oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Gleiches gilt für KollegInnen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur   Erhaltung der Mitgliedschaft bezahlen.

Der Bezug der Familienbeihilfe für 4 oder mehr Kinder bzw. der erhöhten Familienbeihilfe für eines oder mehrere Kinder ist durch die Kopie des Bescheides des Finanzamtes, eines Überweisungsbeleges oder des Gehaltszettels nachzuweisen. Die Unterstützung beträgt für Familien mit: 4 Kindern € 135,- 5 Kindern €   150,- 6 Kindern € 165,- usw. 1 behinderten Kind € 75,- 2 behinderten Kindern   € 150,- 3 behinderten Kindern € 225,- usw. Auf die Familienunterstützung   besteht kein Rechtsanspruch! Seit 1995 wird die Familienunterstützung   ausnahmslos auf das Konto des Mitglieds überwiesen!