Erlässe
Erlässe sind grundsätzlich allen Lehrer/innen zur Kenntnis zu bringen. Erlässe sind maximal 7 Jahre aufzubewahren. Mitteilungen sind nur kurzfristige Verlautbarungen, die nicht aufzuheben sind. Siehe „Aufbewahrungsfristen“. |
Erlässe sind grundsätzlich allen Lehrer/innen zur Kenntnis zu bringen. Erlässe sind maximal 7 Jahre aufzubewahren. Mitteilungen sind nur kurzfristige Verlautbarungen, die nicht aufzuheben sind. Siehe „Aufbewahrungsfristen“. |