Berufschulinfo - PD-Schema – FÄCHERVERGÜTUNG

PD-Schema – FÄCHERVERGÜTUNG 

 

 

 

Gemäß § 22 Landesvertragslehrpersonengesetz (LVG), in der aktuell gültigen Fassung, gebührt Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst eine monatliche Vergütung, „wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung […] in der Berufsschule in den Pflichtgegenständen der Fachgruppe I (allgemeinbildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht) oder in den Pflichtgegenständen der Fachgruppe II (fachtheoretischer, fachzeichnerischer und computergestützter Unterricht einschließlich entsprechender Übungen im Laboratorium bzw. waren-, verkaufskundlicher und werbetechnischer Unterricht) verwendet werden (Fächervergütung B).“ 

Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender Wochenstunde als Fächervergütung B aktuell € 15,0 (Wert ab 01.01.2023 siehe nachfolgende Gehaltstabelle). 

Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Vergütung entspricht. 

§ 22 Abs. 4 LVG im Zusammenhang mit § 15 Abs. 5 Gehaltsgesetz (GehG) besagt, dass die Fächervergütung ruht, wenn du länger als zwei Wochen vom Dienst abwesend bist. Zeiträume 

  • o eines Urlaubs, während dessen du den Anspruch auf Monatsbezüge behältst, oder 
  • o einer Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalls oder 
  • o einer Dienstverhinderung auf Grund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung 

einschließlich unmittelbar daran anschließender dienstfreier Tage bleiben außer Betracht.

 

Das bedeutet, wenn du gemäß deinem Stundenplan 

18 Wochenstunden in Pflichtgegenständen der Fachgruppe I oder der Fachgruppe II und 4 unverbindliche Übungen 

unterrichtest, erhältst du monatlich 

18-mal den Betrag der Fächervergütung. 

Die Fächervergütung wird eingestellt, wenn du länger als zwei Wochen nicht im Dienst bist (Ausnahmen siehe oben). Während der Hauptferien wird dir der Durchschnitt der im Unterrichtsjahr zustehenden Fächervergütung angewiesen. 

GEHALTSTABELLE im PD-Schema**)

Die in der aktuell gültigen Gehaltstabelle und in § 18 Abs. 4 LVG für das pd-Schema angeführte Verweildauer von 3,5 Jahren in der ersten Gehaltsstufe kann aufgrund unterschiedlicher Einstellungsvoraussetzungen, die von den neu eintretenden Lehrpersonen mitgebracht werden und durch einen individuell abzuziehenden Vorbildungsausgleich länger als die angegebenen 3,5 Jahre sein. 

Aus diesem Grund kann die tatsächliche Verweildauer in der ersten Stufe nicht für jeden Einzelfall in der Gehaltstabelle abgebildet werden.

 

Gehaltstabelle Stmk-3

Gehaltstabelle Stmk-4