Untersagung der Teilnahme an Schulveranstaltungen

Der/Die Schulleiter/in kann nach Anhörung der Klassenkonferenz einen

Schüler von der Teilnahme an einer Schulveranstaltung ausschließen.

Ein Ausschluss darf nur dann erfolgen, wenn auf Grund des bisherigen

Verhaltens des Schülers eine Gefährdung der Sicherheit des Schülers

oder anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Untersagung hat nach Anhörung der Klassenkonferenz unter

Angabe des Grundes zu erfolgen.