Untersagung der Teilnahme an Schulveranstaltungen
Der/Die Schulleiter/in kann nach Anhörung der Klassenkonferenz einen
Schüler von der Teilnahme an einer Schulveranstaltung ausschließen.
Ein Ausschluss darf nur dann erfolgen, wenn auf Grund des bisherigen
Verhaltens des Schülers eine Gefährdung der Sicherheit des Schülers
oder anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Die Untersagung hat nach Anhörung der Klassenkonferenz unter
Angabe des Grundes zu erfolgen.