Titel

Die Verleihung von Berufstiteln erfolgt durch die Präsidentschaftskanzlei des Bundespräsidenten nach   folgenden Richtlinien:

Grundsätzlich:

50. Lebensjahr muss erreicht sein.  

Bei Versetzung in den Ruhestand bei Krankheit wird 1 Jahr angerechnet. Zeiten der Betrauung werden voll   angerechnet.

„Schulrat/Schulrätin“ (SR/n):

  • Mindestalter   50 Jahre, ausgezeichnete Beurteilung,
  • VL, HL, SL, L. d. PTS: nach 26 Dienstjahren

„Oberschulrat/Oberschulrätin“ (OSR/n):

  • Leiter/in von VS, HS, ASO und PTS – nach sechsjähriger Funktionsdauer

„Regierungsrat/Regierungsrätin”

  • Bezirksschulinspektor/in mit sechsjähriger Funktionsdauer

Siehe „Amtstitel“