Titel
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Die Verleihung von Berufstiteln erfolgt durch die Präsidentschaftskanzlei des Bundespräsidenten nach folgenden Richtlinien: Grundsätzlich: 50. Lebensjahr muss erreicht sein. Bei Versetzung in den Ruhestand bei Krankheit wird 1 Jahr angerechnet. Zeiten der Betrauung werden voll angerechnet. „Schulrat/Schulrätin“ (SR/n):
„Oberschulrat/Oberschulrätin“ (OSR/n):
„Regierungsrat/Regierungsrätin”
Siehe „Amtstitel“ |