Todesfall
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Maßnahmen, die Hinterbliebene im Ablebensfall eines Beamten zu treffen haben: Meldung über das Ableben, unter Beifügung von:
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Für Kinder vom 18. bis 26. Lebensjahr ist Antrag auf Waisenversorgungsgenuss zu stellen.
Nach Lehrern/Lehrerinnen des Dienst- oder Ruhestands ist eine Hausgemeinschaftsbescheinigung oder Heiratsurkunde wegen Todesfallbeitrags vorzulegen. Höchstausmaß für den Todesfallbeitrag:
Hinterbliebene nach GW-Mitgliedern erhalten (je nach Dauer der Mitgliedschaft des/der Verstorbenen) max. € 180,- [Stand April 2002]. Beim Tod eines/einer Anspruchsberechtigten gebührt unter gewissen Voraussetzungen demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, von der BVA 1080, Josefstädter Straße 80; Tel. 404 05/0 ein Zuschuss zu den Bestattungskosten, wenn er/sie glaubhaft machen kann, dass die Bezahlung der Kosten eine soziale Härte für ihn/sie bedeutet. Nach Vertragsbediensteten sind die Unterlagen bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten bzw. Arbeiter einzubringen. Siehe „Abfertigung für pragmatisierte LehrerInnen“, „Abfertigung für VertragslehrerInnen“, „Außergewöhnliche Belastungen“, „Gewerkschaft“, „Witwen/ Witwerversorgung“. |