Schularbeiten
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Die Lehrstoffgebiete für Schularbeiten sind grundsätzlich mindestens eine Woche vorher den Schüler/innen bekannt zu geben. Für Schularbeiten in Deutsch und Lebender Fremdsprache gilt dies nur, wenn besondere Arbeitsformen und Stoffkenntnisse dies erforderlich machen. Aufgabenstellungen und Texte für die Schularbeit sind jedem/jeder Schüler/in in vervielfältigter Form vorzulegen, ausgenommen kurze und einfache Themenstellungen und Aufgabenstellungen, bei denen eine schriftliche Vorlage nicht möglich ist. Schularbeitstermine sind für das 1. Semester bis spätestens 4 Wochen, für das 2.Semester bis spätestens 2 Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters nachweislich den Schüler/innen bekannt zu geben. Schularbeiten dürfen nicht durchgeführt werden:
Fristerstreckung um höchstens eine Woche durch den/die Schulleiter/in ist möglich. Schularbeitshefte sind nach dem Ende des Schuljahres ein Jahr an der Schule aufzubewahren. |