Schularbeiten

Die Lehrstoffgebiete für Schularbeiten sind grundsätzlich mindestens eine Woche vorher den Schüler/innen bekannt zu geben.

Für Schularbeiten in Deutsch und Lebender Fremdsprache gilt dies nur, wenn besondere Arbeitsformen und   Stoffkenntnisse dies erforderlich machen. Aufgabenstellungen und Texte für die Schularbeit sind jedem/jeder Schüler/in in vervielfältigter Form vorzulegen, ausgenommen kurze und einfache Themenstellungen und   Aufgabenstellungen, bei denen eine schriftliche Vorlage nicht möglich ist.

Schularbeitstermine sind für das 1. Semester bis spätestens 4 Wochen, für das 2.Semester bis spätestens 2 Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters nachweislich den Schüler/innen bekannt zu geben.

Schularbeiten dürfen nicht durchgeführt werden:

  • nach mindestens drei aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen oder
  • nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung,
  • wenn in einer Woche bereits 2 Schularbeiten durchgeführt wurden (Ausnahme mit Genehmigung des Schulleiters/der Schulleiterin),
  • in der 5. Stunde.


Schularbeiten sind den Schüler/innen innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben.

Fristerstreckung um höchstens eine Woche durch den/die Schulleiter/in ist möglich.

Schularbeitshefte sind nach dem Ende des Schuljahres ein Jahr an der Schule aufzubewahren.