Pragmatisierung

Pragmatisierung bedeutet Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.

Das Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch und kann mit Bescheid gekündigt werden.

LehrerInnen, die auf Grund eines Vertrages vom Bundesland Steiermark angestellt worden sind – Vertragslehrer/innen –, können, sofern sie im Schema IL (dauerbeschäftigt) im vollen Stundenausmaß eingesetzt sind, um   Pragmatisierung ansuchen.

Provisorisch pragmatisierte Lehrer/innen können erst nach 6 tatsächlich eleisteten Dienstjahren auf Antrag definitiv pragmatisiert werden.

Siehe   „Dienstverhältnis“ und „Definitivstellung“.