Lehramtsprüfung
Erfolgreich abgelegte Lehramtsprüfungen sind dem LSR zu melden (formlos, kein Vordruck).
Siehe „Anrechenbarkeit von Lehramtszeugnissen“.
Kopf: Siehe „Ansuchen“. Beilage: 1 Fotokopie des Zeugnisses.
Erfolgreich abgelegte Lehramtsprüfungen sind dem LSR zu melden (formlos, kein Vordruck).
Siehe „Anrechenbarkeit von Lehramtszeugnissen“.
Kopf: Siehe „Ansuchen“. Beilage: 1 Fotokopie des Zeugnisses.