Krankengeld/Bezüge während langer Krankenstände
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Ist der Beamte durch Unfall (ausgenommen Dienstunfall) oder durch Krankheit länger als 182 Kalendertage an der Dienstleistung verhindert, so gebühren ihm 80% des Monatsbezuges. Bei der Berechnung der 182 Tage gilt jede neuerliche Dienstverhinderung durch Krankheit innerhalb von sechs Monaten als Fortsetzung des ersten Krankenstandes. Achtung: Kein Dienstantritt während unterrichtsfreier Tage (Ausnahme: Hauptferien) möglich. IL-Vertragslehrerinnen erhalten ihr Krankengeld gestaffelt nach der Gesamtdienstzeit:
Dauert die Dienstverhinderung wegen Krankheit über die oben angeführten Zeiträume hinaus, so erhält die Vertragslehrerin den halben Bezug und das halbe Krankengeld. Jede neuerliche Dienstverhinderung durch Krankheit innerhalb von sechs Monaten gilt als Fortsetzung des ersten Krankenstandes. IIL-Vertragslehrerinnen erhalten ihre Bezüge bei Dienstverhinderung nur für 42 Tage. Für weitere 42 Tage erhalten sie halbes Entgelt und halbes Krankengeld. Das Dienstverhältnis endet nach 84 Tagen Dienstverhinderung wegen Krankheit. Jede neuerliche Dienstverhinderung durch Krankheit innerhalb von sechs Monaten gilt als Fortsetzung des ersten Krankenstandes. |