Krankenversicherung für pragmatische Lehrerinnen (BVA)
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Krankenversicherung für pragmatische Lehrerinnen (BVA) Bei Gewährung eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Bezüge muss für die Krankenversicherung selbst vorgesorgt werden (Mitversicherung, Weiterversicherung). Keine Einstellung der Krankenversicherung erfolgt:
Eine Mitversicherung beim/bei der Ehegatten/in ist möglich. Eine Weiterversicherung bei der BVA ist möglich, wenn die Antragstellung innerhalb von 6 Wochen nach der Beurlaubung erfolgt. Die Beitragsgrundlage ist der letzte Bruttobezug unmittelbar vor der Beurlaubung (Bescheid über Karenzurlaub vorlegen). 7,5 % vom letzten Bruttobezug 14mal jährlich. |