Jubiläumszuwendung

Dem/Der Lehrer/in kann

  • aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren eine Belohnung von 200%
  • von 40 Jahren eine Belohnung von 400% des Monatsbezugs,

der ihm/ihr für den Monat des Dienstjubiläums gebührt, gewährt werden.

Die Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400% des   Monatsbezuges kann auch gewährt werden, wenn der/die Lehrer/in 35 Dienstjahre hat und mit 61Jahren und 6 Monaten z.B. wegen Pensionierung aus dem Dienst scheidet.

Auch hier gelten die entsprechenden Übergangsbestimmungen ( siehe Pension).

Die Auszahlung erfolgt im Jänner oder Juli. Siehe „Vorrückung“.