Hausübungen

Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können den Schülern   auch Hausübungen aufgetragen werden, die jedoch so vorzubereiten sind, dass sie von den Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können.

Bei der Bestimmung des Ausmaßes der Hausübungen ist auf   die Belastbarkeit der Schüler, insbesondere auf die Zahl der Unterrichtsstunden an den betreffenden Schultagen, die in den übrigen Unterrichtsgegenständen gestellten Hausübungen und allfällige   Schulveranstaltungen Bedacht zu nehmen.

Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen oder   Feiertagen oder während der Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder der Hauptferien erarbeitet werden müssten, dürfen – ausgenommen an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen – nicht aufgetragen werden.