Gewerkschaft

GÖD – Gewerkschaft   Öffentlicher Dienst


Die Gewerkschaft ist ein privater Verein, der den DienstnehmerInnenstandpunkt gegenüber dem/der Dienstgeber/in einnimmt. Sie tritt für Verbesserungen im   Dienst- und Besoldungsrecht ein und kann an gesetzlichen Veränderungen   mitwirken und sich an die Öffentlichkeit wenden. Mitgliedschaft durch   Beitritt und Mitgliedsbeitrag.

Mitgliedsbeiträge:

Monatlich – Aktive   1% des Monatsbruttobezuges.

Karenzurlaub gem. § 58 LDG € 1,8.

Karenzurlaub gem. § 29b VBG € 1,8.

Arbeitslose € 1,8.

Während der Schutzfrist beitragsfrei.

Während des Mutterschaftskarenzurlaubes beitragsfrei.

Während des Elternkarenzurlaubes beitragsfrei.

Während des Präsenz- bzw. Zivildienstes beitragsfrei.

Pensionisten 1% der Bruttopension höchstens € 8,4.

Sämtliche Änderungen sind zu melden an die   Evidenzabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien Gonzagagasse   12.


Für die Inanspruchnahme gewerkschaftlicher Leistungen ist die Einhaltung der   Beitragswahrheit Voraussetzung. Minderbeiträge werden nicht anerkannt. Voraussetzung für Leistungen ist eine einjährige Mitgliedschaft, für den   Rechtsschutz eine halbjährige Mitgliedschaft. Siehe „Bildungsmittel“.

Amtsabzug:

Der Abzug vom Gehalt und die steuerliche Berücksichtigung erfolgt automatisch.

Ohne Amtsabzug:

Bestätigung der GÖD besorgen und im Zuge der   Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.


  Serviceleistungen:

  • Verbesserung im Dienst- und Besoldungsrecht und allen anderen gesetzlichen Bestimmungen Beratung und Betreuung der Mitglieder
  • Information: Jahrbuch, Zeitschriften.
  • Gewerkschaftlicher Rechtsschutz: unentgeltliche Rechtsberatung, Rechtsschutz, Vertretung bei   Ämtern und Behörden u. a. m. – in Angelegenheiten, die mit der Ausübung des Dienstes zusammenhängen.
  • Soziale Dienste: Notstandsunterstützungen für z.B. elementare Ereignisse, Krankheit, große   Zahnbehandlung (ohne Gold), Todesfälle, Komplikationen bei der Geburt (nicht   von der Krankenkasse gedeckte Zahlungen). Ansuchen auf Formblatt mit Bestätigung des gewerkschaftlichen Bezirks-Betriebsausschusses bzw. der Bundessektion PflichtschullehrerInnen innerhalb von 12 Monaten möglich.
  • Urlaubs- und   Erholungsheime: Heimverein der GÖD 1010 Wien Teinfaltstraße 7 Tel. 01/534   54/274
  • Ferienverpflegskostenzuschuss

Dieser Zuschuss wird unter folgenden Voraussetzungen gegeben: Aufenthalt mit oder ohne Eltern auf dem Land in einem selbstgewählten Heim im Ausland Mindestdauer 14 Tage Bestätigung durch das Gemeindeamt, die Heimleitung oder   das Reisebüro etc

  • Solidaritätsversicherung: Freizeit- und Unfallversicherung (3 Jahre Mitgliedschaft erforderlich); Betrag nach Mitgliedsdauer, Totalinvalidität, Teilinvalidität und Tod   gestaffelt.
  • Spitalsgeld für Spitalsaufenthalt nach Arbeits-, Freizeit- oder Wegunfall ab dem 8. Tag.
  • Begräbnisbeitrag: für nächste Angehörige nach Mitgliedsdauer des Verstorbenen gestaffelt.
  • Bildung: siehe „Bildungsmittel“.  
  • Ermäßigte Theater- oder Konzertkarten, Zuschüsse zu Kursbeiträgen,
  • Anerkennungsbeiträge für Prüfungen, Zuschüsse zu gewerkschaftlichen Studienreisen, Stipendien aus   dem Johann-Böhm-Fonds, 1010 Wien, Hohenstaufengasse 10,
  • Bibliotheken: Kunstbibliothek, Sozialwissenschaftliche Bibliothek u. a. m.
      Gewerkschaftliche Schulungskurse: Schulungskurse der Bundessektion,   Schulungskurse des ÖGB, Briefschule des ÖGB Fonds des ÖGB: siehe “Fonds” Anton-Proksch-Fonds für Behinderte: für Gewerkschaftsmitglieder oder deren Angehörige Karl-Maisel-Fonds: Außerordentliche Unterstützung in Notfällen, z.B. lebensrettende Operationen etc.