Elternverein (EV)
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Die Teilnahme der Lehrer/innen an Sitzungen des Elternvereinsausschusses erfolgt freiwillig (Einladung des Elternvereines). Die Teilnahme von Mitgliedern des Elternvereinsausschusses zu einzelnen Punkten der Lehrer/innenkonferenz ist möglich, bedarf jedoch des Beschlusses der Schulkonferenz. Alle Elternvereine haben eine Rechtsschutzversicherung. Falls ein Elternverein eine freiwillige Haftpflichtversicherung abschließt, sind alle Teilnehmer/innen an Elternvereinsaktivitäten (nicht länger als einen Tag) haftpflichtversichert. Österreichischer Verband der Elternvereine an Pflichtschulen Landesverband Steiermark der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen |