Elternverein (EV)

Die Teilnahme der Lehrer/innen an Sitzungen des Elternvereinsausschusses erfolgt freiwillig (Einladung des Elternvereines).

Die Teilnahme von Mitgliedern des Elternvereinsausschusses zu einzelnen Punkten der Lehrer/innenkonferenz ist möglich, bedarf jedoch des Beschlusses der Schulkonferenz.

Alle Elternvereine haben eine Rechtsschutzversicherung.

Falls ein Elternverein eine freiwillige Haftpflichtversicherung abschließt, sind alle Teilnehmer/innen an Elternvereinsaktivitäten (nicht   länger als einen Tag) haftpflichtversichert.

Österreichischer Verband der Elternvereine an Pflichtschulen Landesverband Steiermark der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen