Entgelt für I L- und II L-VertragslehrerInnen

Entgelt   für I L- und II L

Vertragslehrer/innen gebührt das Monatsentgelt und die allfälligen Dienstzulagen.

Das Entgelt ist jeweils für den Kalendermonat zu berechnen und am 15. jeden Monats zur Auszahlung zu bringen.

Siehe „Gehalt“.