Entgelt für I L- und II L-VertragslehrerInnen
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Entgelt für I L- und II L Vertragslehrer/innen gebührt das Monatsentgelt und die allfälligen Dienstzulagen. Das Entgelt ist jeweils für den Kalendermonat zu berechnen und am 15. jeden Monats zur Auszahlung zu bringen. Siehe „Gehalt“. |