Externistenprüfungen

Die   gesetzlichen Grundlagen finden sich im § 42 SchUG, in der Verordnung des BMBWK und in der Verordnung über die Leistungsfeststellung.

Abgeltung von Prüfungstätigkeiten für den/die Vorsitzenden/Vorsitzende, den/die Prüfer/in   und den/die fachkundige/n Beisitzer/in als Schriftführerin.

Allgemein bildende Pflichtschulen: ab 1.9.2012

1.   Externistenprüfungen für die Volksschule und die Sonderschule (§ 42 SchUG):

  • Vorsitzender 3,60 Euro
  • Prüfer für jeden Prüfungsteil (schriftlich und mündlich) 4,50 Euro
  • Schriftführer 3,60 Euro

2.   Externistenprüfungen für die Hauptschule, Neue Mittelschule und die   Polytechnische Schule (§ 42 SchUG):

  • Vorsitzender 3,60 Euro 
  • Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil 6,80 Euro,
  • für den schriftlichen Teil 9,10 Euro
  •   Schriftführer 3,60 Euro