Dienstunfall

Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung des   Dienstes auf dem Weg zur oder von der Schule bei Schulveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen ereignen, sind unverzüglich –   fünftägige Meldefrist – auf dem Dienstweg mit den Formblättern der   Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) bzw. bei Vertragslehrer/innen   der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzuzeigen.

 

Die Unfallmeldung sollte

  • Unfalldatum,
  • Unfallzeit,
  • Unfallort,
  • vorgesehenen   Dienstbeginn und
  • vorgesehenes Dienstende am Unfalltag enthalten und
  • ist vom/von der SchulleiterIn zu unterzeichnen und zu stempeln.

Auskünfte erteilen

 

  • für pragmatisierte Lehrer/innen:

         BVA Josefstädter Straße 80 1081 Wien

         Internet: http://www.bva.at/

 

  • für VertragslehrerInnen:

        AUVA Adalbert-Stifter-Straße 65 1200 Wien

        Internet: http://www.auva.sozvers.at