Dienstunfall
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Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes auf dem Weg zur oder von der Schule bei Schulveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen ereignen, sind unverzüglich – fünftägige Meldefrist – auf dem Dienstweg mit den Formblättern der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) bzw. bei Vertragslehrer/innen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzuzeigen.
Die Unfallmeldung sollte
Auskünfte erteilen
BVA Josefstädter Straße 80 1081 Wien Internet: http://www.bva.at/
AUVA Adalbert-Stifter-Straße 65 1200 Wien Internet: http://www.auva.sozvers.at
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