Dienstverhältnis – öffentlich rechtliches oder pragmatisches Dienstverhältnis
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Das Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch. Das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt
Kündigungsgründe sind insbesondere:
Während des provisorischen Dienstverhältnisses ist keine Bewerbung um eine schulfeste Stelle möglich. Der/Die Schulleiter/in hat über den/die provisorische/n Lehrer/in einen Bericht abzufassen, ob der Arbeitserfolg erbracht wird. |