Dienstverhinderung

Eine Dienstverhinderung ist dem/der Schulleiter/in   ehestens zu melden.

Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist eine   ärztliche Bestätigung vorzulegen (Vordruck verwenden).

Der Krankheitsgrund ist nicht anzuführen.

Bei einer Dienstverhinderung von mehr als zwei Monaten ist die Einleitung der amtsärztlichen Untersuchung vorgesehen.

Bei wiederholten, länger dauernden Erkrankungen mit nur   kurzfristig dazwischenliegenden Dienstleistungen, bei gehäuften, tageweisen Erkrankungen
(bei Weisung: Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag vorzulegen)  
oder bei Verdacht einer ungerechtfertigten Abwesenheit kann die Einschaltung des Amtsarztes auch früher erfolgen.

Siehe „Krankmeldung“.