Bildungszulage

Die Bildungszulage gebührt jeweils nur für einen Monat und beträgt 7,27 € monatlich.

Erfolgt der Dienstantritt nach einem Monatsersten, so gebührt die Bildungszulage erst ab dem nächsten Monat.

Eine Einstellung erfolgt: bei Dienstverhinderung, die länger als zwei Monate   dauert, während des Mutterschafts-Karenzurlaubs, während eines Karenzurlaubs gegen Entfall der Bezüge, im Falle einer Suspendierung vom Dienst.

Bei Teilzeit wird die Bildungszulage aliquotiert ausbezahlt.