Brandschutz
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Die Richtlinien über das Verhalten im Katastrofenfall sind im Lehrerzimmer und in jedem Stockwerk deutlich sichtbar auszuhängen. Der Räumungsplan ist im Lehrerzimmer anzuschlagen. Die SchülerInnen sind jährlich zu Beginn des Schuljahres und zu Beginn des zweiten Semesters über das Verhalten im Katastrofenfall und den Räumungsplan zu informieren. Pro Schuljahr sind in jeder Schule zweimal Räumungsübungen durchzuführen. Die erste Räumungsübung soll angesagt und die zweite Räumungsübung soll unangesagt sein. Die zeitliche Festlegung für die Durchführung der einzelnen Räumungsübungen bleibt dem/der SchulleiterIn überlassen und ist der/dem zuständigen PflichtschulinspektorIn zeitgerecht bekannt zu geben. In Schulgebäuden mit mehreren Direktionen sind die Räumungsübungen gleichzeitig abzuhalten. Siehe „Brandschutzbeauftragter“, „Strahlenschutzbeauftragter“, „Zivilschutzausbildung“, „Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)“, „Berechtigung zum Umgang mit Giften (Giftbeauftragter)“ |