Außergewöhnliche Belastungen-Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung

Außergewöhnliche Belastungen
Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung
  

  Voraussetzungen

  -sie müssen außergewöhnlich sein
  -sie müssen zwangsläufig erwachsen
  -sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
 

Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes:

  •  Krankheitskosten Kosten einer Kur (nur im Zusammenhang   mit    einerKrankheit oder aus medizinischen Gründen) 
  • Spitalskosten
  • Entbindungskosten
  • Prothesen
  • Seh- und Hörhilfen (z.B. Brillen, Hörapparate,…)
  • Kosten für ein Pflegeheim
  • Unterhaltskosten (z.B. ein naher unterhaltsberechtigter Angehöriger wird krank, Besuchskosten in einem auswärtigen Krankenhaus, Telefonate etc.)
  • Kosten des Begräbnisses, wenn sie durch den Nachlass nicht gedeckt sind, bis zu einem Betrag von maximal € 3.000 
  • Kosten eines Grabsteins ebenfalls bis maximal € 3.000
  • Privatschulbesuch, wenn sich am Wohnort oder in der Umgebung keine   gleichartige öffentliche Schule befindet
    Höhe des Selbstbehalts bei Einkommen: bis zu € 7.300 (6 %) von €
    7.300 bis €   14.600 (8 %) von € 14.600 bis € 36.400 (10 %) mehr als € 36.400 (12 %). Der Selbstbehalt vermindert sich um je ein Prozent für jedes Kind und bei zustehendem Alleinverdienerabsetzbetrag.

 Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts:

  • Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung des Kindes  Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. 
  • Mehraufwendungen für Kinder, für die keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, die aber zu mehr als 25% behindert sind.
  • Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, wenn nicht eine Versicherung den Schaden abdeckt.
  • Krankheitskosten bei Erwerbsminderung von mindestens 25%