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Außergewöhnliche Belastungen
Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung Voraussetzungen
-sie müssen außergewöhnlich sein -sie müssen zwangsläufig erwachsen -sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes:
- Krankheitskosten Kosten einer Kur (nur im Zusammenhang mit einerKrankheit oder aus medizinischen Gründen)
- Spitalskosten
- Entbindungskosten
- Prothesen
- Seh- und Hörhilfen (z.B. Brillen, Hörapparate,…)
- Kosten für ein Pflegeheim
- Unterhaltskosten (z.B. ein naher unterhaltsberechtigter Angehöriger wird krank, Besuchskosten in einem auswärtigen Krankenhaus, Telefonate etc.)
- Kosten des Begräbnisses, wenn sie durch den Nachlass nicht gedeckt sind, bis zu einem Betrag von maximal € 3.000
- Kosten eines Grabsteins ebenfalls bis maximal € 3.000
- Privatschulbesuch, wenn sich am Wohnort oder in der Umgebung keine gleichartige öffentliche Schule befindet
Höhe des Selbstbehalts bei Einkommen: bis zu € 7.300 (6 %) von €7.300 bis € 14.600 (8 %) von € 14.600 bis € 36.400 (10 %) mehr als € 36.400 (12 %). Der Selbstbehalt vermindert sich um je ein Prozent für jedes Kind und bei zustehendem Alleinverdienerabsetzbetrag.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts:
- Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung des Kindes Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
- Mehraufwendungen für Kinder, für die keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, die aber zu mehr als 25% behindert sind.
- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, wenn nicht eine Versicherung den Schaden abdeckt.
- Krankheitskosten bei Erwerbsminderung von mindestens 25%
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