Alternative Leistungsbeurteilung
Alternative Leistungsbeurteilung in der Volksschule Nach § 18 Abs. 2 SCHUG
können in der Grundstufe I nach Beschluss des Klassenforums zusätzlich
zu Noten die Leistungen beschrieben werden.
Bis zu 25 % der Klassen aller öffentlichen Schulen können im Rahmen
von Schulversuchen (§ 78a SCHUG) alternative Leistungsbeurteilung anwenden.
Verbale Beurteilung:
Meist als persönlicher kindgerechter Brief gestaltet.
Stärken können hervorgehoben werden.
Die erreichten Ziele werden schriftlich festgehalten.
Kommentierte direkte Leistungsvorlage:
Sammeln einzelner Lernzielkontrollen
in ausführlichem Elterngespräch (oft gemeinsam mit Kindern)
werden die erreichten Leistungen besprochen.
Lernzielkataloge (Pensenbücher):
Erziehung zur Selbstbewertung, Selbstevaluation.
Wenn der Schüler das Lernziel erreicht hat, wird dieses im Pensenbuch notiert.
Mindestens 2-mal jährlich müssen die Aufzeichnungen im Elterngespräch erläutert werden.
Es bietet auch Möglichkeiten, soziale Lernfortschritte aufzuzeigen.
Außerdem wird über den persönlichen Lernzuwachs unmittelbar Feedback gegeben.
Die Eltern können bei allen alternativen Beurteilungsformen im Jahreszeugnis
eine Ziffernbenotung verlangen.