Akontozahlung

Akontozahlung

Bis zur endgültigen Berechnung des Monatsbezugs können neuangestellte Lehrerinnen eine Akontozahlung erhalten.
Diese beträgt in der Regel 70 % des zu erwartenden Bezugs.
 
Dazu ist notwendig:
 
Die Bekanntgabe des eröffneten Gehaltskontos (Kontoerklärung des Bankinstitutes, Kontonummer)
und die Meldung des Dienstantritts durch die Schulleiterin.