Übergenuss

Leistungen (Übergenüsse, z.B. Anweisung von Dienstzulagen, die dem/der Lehre/iIn nicht mehr zustehen), die zu Unrecht empfangen wurden, sind, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind, zu ersetzen.

Die Verpflichtung zum Ersatz ist mit Bescheid festzustellen (auf Verlangen). Der Ersatz kann in Raten erfolgen (Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Ersatzpflichtigen), in berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Rückzahlung gestundet oder erlassen werden. Das Recht auf Rückforderung erlischt nach drei Jahren.

 

Übersiedlung

Die Meldung (Formular) unverzüglich im Dienstweg abgeben.

Ein Sonderurlaub für die Übersiedlung wird auf Ansuchen für

einen Werktag gewährt (§ 57 LDG).

 

Siehe auch „Änderungsmeldungen“ und „Sonderurlaub“.

Unfallmeldung

Unfallmeldung

Siehe „SchülerInnenunfälle“, „Dienstunfall“

Unterhaltsabsetzbeträge

Für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das nachweislich Unterhalt geleistet wird, ist der Unterhaltsabsetzbetrag gleich hoch wie der Kinderabsetzbetrag und beträgt monatlich für das erste Kind € 25,50 das zweite Kind € 38,20 für jedes weitere Kind € 50,90.

Werden für mehrere Kinder Alimente bezahlt, dann gibt es auch für diesen Fall die Kinderstaffelung.

Hat der/die Alimentationspflichtige aber auch haushaltszugehörige Kinder, dann werden die Kinder auf zwei Kreise aufgeteilt und die Kinderstaffelung wird getrennt nach haushaltszugehörigen und nicht haushaltszugehörigen berechnet.

Zum Unterschied von den Kinderabsetzbeträgen wirken sich die Unterhaltsabsetzbeträge erst in der Veranlagung aus und werden nicht monatlich bar ausbezahlt.

 

 

Unterrichtsschluss, frühzeitiger

Unterrichtsschluss, frühzeitiger

ER:201 und SchUG § 10 Abs. 2:

Grundsätzlich muss bei frühzeitigem Unterrichtsschluss eine

rechtzeitige Information der Eltern erfolgen und die Kontrolle

der Kenntnisnahme durch den Klassenvorstand/KlassenlehrerIn erfolgen.

Die schriftliche Feststellung der Eltern „… nicht zur Kenntnis genommen …“

gilt als nachweisliche Verständigung der Eltern.

Ohne Unterschrift soll kein/keine SchülerIn frühzeitig entlassen werden.

 

Siehe „Mitteilungsheft“